SupraOffice Limited, Niederlassung Deutschland, nachstehend
"Agentur" genannt
Vertragsschluß,
maßgebliches Recht
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur und dem Käufer
abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der
Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Agentur
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen
will, hat er dies vorher schriftlich der Agentur anzuzeigen. Die AGB der Agentur
liegen in deren Geschäftsräumen zur Einsicht während der üblichen
Geschäftszeiten aus und werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt.
2. Mitarbeiter der Agentur -
ausgenommen des Inhabers und Prokuristen - sind nicht bevollmächtigt, von diesen
Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen
abzugeben.
3. Der Inhalt des Vertrages
bestimmt sich in der nachstehenden Reihenfolge:
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a
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nach den bei
Vertragsschluß definierten Leistungsbeschreibung
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b
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nach diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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c
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für das Datahousing
nach den mietrechtlichen Bestimmungen des
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Bürgerlichen Rechts
und für sonstige Leistungen nach den
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Bestimmungen des
Dienst- oder Werkvertrages des Bürgerlichen
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Rechts.
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4. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und sonstiger
Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen
Vereinbarungen bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen
deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt
auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie
gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen
Ansprüchen konkurrieren.
Provider- und
providerverwandte Leistungen
5. Die vom Kunden beantragten
Domain-Adressen (http://www.Firmenname.de oder .com, etc.) werden von der
Agentur im Namen und für Rechnung des Kunden konnektiert. Die Agentur haftet
nicht für die Verfügbarkeit der von dem Kunden beauftragten Adresse und die
Zulässigkeit ihrer generellen oder konkreten Verwendung durch den Kunden.
6. Gegenstand der Leistung der
Agentur ist nicht die Verbindung vom Kunden zum Zugangsknoten der Agentur.
7. Die Agentur sagt dem Kunden eine
Servererreichbarkeit von 98% im Jahresmittel zu.
8. Der Kunde kann bei
Internet-Hosting-Aufträgen Dateien bis zu der vereinbarten Gesamtgröße auf einen
Internet Server der Agentur ablegen. Die Agentur wird diese Dateien für Abrufe
bis zu der vereinbarten monatlichen Kapazität im Internet zur Verfügung stellen.
Falls der Kunde die vorgegebenen Kapazitäten überschreitet, bezahlt er die für
die Überschreitung aktuell gültigen Tarife.
9. Sofern der Datenabruf vom
Internet-Server innerhalb eines laufenden Monats die vereinbarte Höchstgrenze
übersteigt, wird sich die Agentur mit dem Kunden in Verbindung setzen. Dieser
kann sein Abonnement für den laufenden Monat und die Folgemonate kostenpflichtig
erhöhen, oder es wird der Speicherplatz des Kunden der Agentur ab
Limit-Überschreitung geschlossen.
10. Die für die Registrierung
anfallenden Domaingebühren inkl. Einrichtungsaufwand ist mit Freischaltung zur
Zahlung fällig. Die monatlichen Nutzungsgebühren werden im voraus zu Beginn
eines jeden Kalendermonats fällig. Das Entgelt für Teile von Vertragsmonaten
wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig errechnet.
11. Die Agentur ist berechtigt,
Abrechnungen auch per E-Mail zu versenden. Eine schriftförmliche Abrechnung
aller in dem Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen erfolgt zum Ende eines
Kalenderjahres oder mit Beendigung dieses Vertrages. Eine auf Wunsch des Kunden
innerhalb eines Kalenderjahres erstellte schriftförmliche Abrechnung ist mit
Euro 3,00 zu vergüten.
12. Die Abrechnungen der Agentur
gelten als genehmigt, es sei denn der Kunde widerspricht der Abrechnung
innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung.
Auf die Obliegenheit zum Widerspruch wird die Agentur den Kunden in der
jeweiligen Abrechnung hinweisen.
13. Bei vom Kunden zu vertretender
Nichteinlösung des Bankeinzugs oder unberechtigten Widerspruch des Kunden
berechnet die Agentur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13,- Euro. In dieser
Bearbeitungsgebühr sind die von der Bank berechneten Gebühren enthalten.
14. Bei erheblichem Zahlungsverzug
ist die Agentur berechtigt, die Webseiten aus dem System auf Kosten des Kunden
zu sperren. Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde das
vereinbarte Entgelt für zwei Monate nicht oder zu einem erheblichen Teil nicht
bezahlt und trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung den vom Kunden zu
vertretenden Zahlungsrückstand nicht binnen zwei Wochen vollständig ausgleicht.
Die Agentur ist in diesem Fall ferner berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden
fristlos zu kündigen und in Vollzug der Kündigung die Webseiten des Kunden ohne
Sicherung der Seiteninhalte zu löschen und die Registrierung des Domainnamens
für den Kunden zu löschen oder die Rechte an den Domain-Adressen auf einen
Dritten zu übertragen; der Kunde erteilt hierfür bereits jetzt die Zustimmung
und zwar auch insoweit, als er Rechtsinhaber an einer der Domain gleichen oder
ähnlichen Geschäftsbezeichnung oder Marke ist.
15. Die Agentur behält sich das
Recht vor, Leistungen zu verändern, zu erweitern oder zu verbessern.
Insbesondere hält sich die Agentur das Recht vor, den Gegenstand ihrer Leistung
insbesondere in technischer Hinsicht zu ändern, soweit dies für ihre Kunden
unter Abwägung der Interessen von Agentur zumutbar ist. Dies gilt auch für die
Änderung von IP-Nummern.
16. Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu o.g. Leistungen, der Leistungsbeschreibung und der
Preise werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten ab dem
folgenden Vertragsquartal (bezogen auf den jeweiligen Vertrag, nicht
Kalenderquartal), es sei denn der Kunde widerspricht schriftlich innerhalb von
sechs Wochen nach Erhalt des Änderungsverlangens. Der Kunde ist auf die Folgen
seines Schweigens in der Änderungsmitteilung hinzuweisen.
17. Der Vertrag wird für einen
Vertragszeitraum von einem Jahr nach Freischaltung geschlossen, falls nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch
jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis drei (3) Monate vor Ablauf des
Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Softwareprodukte
18.Die Agentur garantiert für einen
Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von der Agentur
gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern
ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Im Fall einer
berechtigten Mängelrüge behält sich die Agentur vor, insgesamt drei
Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der
Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung
einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich
ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich
erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software
gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die
Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt
verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für
Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung
verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei
denn, dass der Agentur bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann. Die Agentur behält sich vor, auch nach Lieferung
Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des
Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Angaben im
Handbuch in der Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf
Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör,
sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung
unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen
können.
19. Im Falle, dass weitere,
zwischen dem Kunden und der Agentur abgeschlossene Verträge auf diese AGB
verweisen oder Bezug auf sie nehmen, werden diese AGB Bestandteil der weiteren
abgeschlossenen Verträge.
20. Mit dem Erwerb der Lizenz zur
Nutzung der Softwareprodukte wird der Agentur gestattet, den Namen und die
Referenz desjenigen Unternehmens für eigene Werbezwecke einzusetzen, bei welchem
das Softwareprodukt zu Einsatz kommt, es sei den, der Kunde widerspricht dieser
Nutzung ausdrücklich und schriftlich.
Konzeptionelle und kreative
Leistungen (Erstellung von Webseiten)
21. Der Kunde oder eine von ihm
autorisierte Person muss für die Agentur innerhalb üblicher Geschäftszeiten im
Rahmen der Durchführung des Auftrages zum Zweck der Kontaktaufnahme erreichbar
sein. Agentur wird immer dann hiervon Gebrauch machen, wenn ihr zur Fortführung
ihrer Arbeit Informationen und / oder Entscheidungen des Kunden notwendig sind.
22. Die notwendigen Materialien
(Texte, Bilder, Dateien o.ä Elemente) für die zu erstellenden und zu
veröffentlichenden Web-Seiten werden von dem Kunden in der vereinbarten Zeit und
Güte angeliefert. Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die von ihm
zur Verfügung gestellten Materialien in der mit der Agentur vertraglich
vereinbarten Weise, insbesondere zur Einspielung in das Internet, Intranet bzw.
Extranet, zu nutzen, dass die Texte frei von Rechtschreibfehlern sind und der
Textinhalt sprachlogisch wie sachlich richtig ist und weder gegen Gesetz bzw.
gute Sitten noch gegen Rechte Dritter verstößt.
23. Gerät der Kunde mit der
Lieferung der Materialien ganz oder teilweise in Verzug, so hat er der Agentur
den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Agentur ist ferner berechtigt,
nach ergebnisloser schriftlicher Fristsetzung den Vertrag zu kündigen und die
bis dahin vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu
verlangen. Ein Lieferverzug ist auch dann gegeben, wenn die gelieferten
Materialien nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
24. Eine Verzögerung des Kunden bei
der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten führt zu einer entsprechenden
Verlängerung der für die Agentur maßgeblichen Liefer- und Leistungsfristen.
25. Es liegt im
Verantwortungsbereich des Kunden, dafür zu sorgen dass seine Hardware und
Software die technischen Voraussetzungen erfüllt, die zur Datenfernübertragung
im Rahmen der Durchführung diese Vertrages erforderlich sind.
26. Soweit die Agentur für nicht in
der Leistungsbeschreibung vereinbarte Leistungen Material oder Nutzungsrechte
bei Dritten erwerben muss, kann die Agentur einen Vorschuss in Höhe der dem
Dritten voraussichtlich geschuldeten Entgelts verlangen.
27. Die Agentur ist berechtigt,
nach einem jeweiligen vertraglich vereinbarten Leistungsabschnitt die bisher
erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen (Zwischenrechnung). Die Leistungen
werden mit Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
28. Der Kunde ist verpflichtet, die
Leistungen der Agentur abzunehmen, sofern sie der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit entsprechen. Wegen unerheblicher Mängel kann die Abnahme der
Leistungen nicht verweigert werden.
29. Die Ansicht der HTML-Seiten des
Kunden zum Zwecke der Abnahme erfolgt online über das Internet. Die Leistung der
Agentur gilt als abgenommen, wenn nicht 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung
zur Abnahme der Kunde konkrete Mängel der erbrachten Leistungen rügt. Die
Agentur kann in diesem Fall gleichwohl die schriftliche Bestätigung der Abnahme
verlangen.
30. Ist nach dreimaliger
Nachbesserung der Mangel nicht behoben, wird der Kunden von der Bezahlung des
mit Mangel behafteten Teils der Leistung entbunden. Die übrigen Teile sind
hiervon nicht berührt, sofern das Behalten der mängelfreien Teilleistungen dem
Kunden nicht unzumutbar ist.
31. An den für den Kunden
erstellten Leistungen erhält dieser ein einfaches Nutzungsrecht mit der Befugnis
zur Bearbeitung der Leistungen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf einen
Dritten ist nur im Rahmen einer Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines
Teilbetriebes zulässig, sofern der Kunde die Nutzung des Arbeitsergebnisses der
Agentur endgültig aufgibt. Die Bearbeitung der Leistungen darf nicht dazu
führen, dass dadurch gegen Gesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter
verstoßen wird; als Verstoß gegen die guten Sitten gilt auch die Darstellung
pornographischen Inhalts.
32. Der Kunde räumt der Agentur das
Recht ein, das Logo der Agentur und ein Impressum in die Websites des Kunden
einzubinden und diese miteinander und der Website von Agentur zu verlinken. Der
Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere
Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im
Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
33. Die Agentur behält sich das
Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf
Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die
Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und
entsprechende Links zu setzen.
Haftung von Agentur
34. Für Rechtsmängel an der von ihr
zur Verfügung gestellten Leistung haftet die Agentur unbeschränkt.
35. Im übrigen ist die Haftung der
Agentur ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt oder eine zugesicherte
Eigenschaft fehlt. Die Rechte des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben
hiervon unberührt.
36. Im Falle einfacher
Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Datenverlust ist durch den
typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem
Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B.
Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
37. Leistet die Agentur aufgrund
einer Störungsanzeige des Kunden einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass
entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Kunden hatte (z. B. Bedienungsfehler,
Konfigurationsfehler, Mängel der vom Kunden eingesetzten Hardware oder
Leitungsverbindung), ist die Agentur berechtigt, dem Kunden ihren Zeitaufwand
entsprechend den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
Vergütung und
Zahlungsbedindungen
38. Es gelten die Listenpreise im
Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Leistungserbringung. Vereinbarte Festpreise für
Werk- und Dienstleistungen gelten nur, soweit die Arbeiten innerhalb des
vereinbarten Leistungszeitraums unbehindert durchgeführt werden können. Soweit
eine Preisliste noch nicht erstellt ist oder eine zu vergütende Leistung in der
Preisliste nicht aufgeführt ist, bestimmt die Agentur die Höhe des Entgelts nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Preise schließen Versandkosten und die
Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe nicht mit ein.
39. Alle Rechnungen der Agentur
sind sofort, rein Netto ohne Abzug, zahlbar. Maßgebend ist das Datum des
Eingangs der Zahlung bei der Agentur. Im Verzugsfalle ist die Agentur
berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei
Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz, festgelegt von der Europäischen
Zentralbank, zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Agentur ist berechtigt, Teillieferungen
vorzunehmen.
40. Zahlungen des Kunden werden -
ungeachtet einer anders lautenden Bestimmung des Kunden, in der gesetzlichen
Reihenfolge der §§ 366 Abs. 2, 367 BGB, d.h. zunächst auf Kosten, dann auf
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen, verrechnet.
41. Die Aufrechnung oder die
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den Forderungen der Agentur ist
ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt
oder von der Agentur anerkannt.
Rechts- oder sittenwidrige
Nutzung durch den Kunden
42. Der Kunde darf die auf dem
Server von der Agentur gehosteten bzw. von der Agentur erstellten Webseiten nur
Zwecken nutzen, die nicht gegen das Gesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter
verstoßen.
43. Der Kunde stellt die Agentur
von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung der Domain -
insbesondere aus markenrechtlichen Gründen - oder wegen des Inhalts der auf dem
Server der Agentur für den Kunden gehosteten Seiten oder ihrer Verlinkung
geltend machen. Die Freistellungsverpflichtung besteht auch nach Abwicklung bzw.
Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich die
Agentur zu unterrichten, wenn gegen ihn Ansprüche aus den in Satz 1
beschriebenen Handlungen geltend gemacht werden und der Rechtsverstoß nicht
binnen eines Monats nach seinem Geltendmachen behoben ist.
44. Die Agentur ist berechtigt,
offensichtlich rechts- oder sittenwidrige oder Rechte Dritter verletzende
Domainnamen, Seiteninhalte bzw. Links zu sperren bzw. zu löschen, sofern der
Kunde nach schriftlicher Aufforderung die Rechtsverletzung nicht beseitigt. Die
Agentur ist in diesem Fall ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem
Kunden fristlos zu kündigen.
Sonstige
Bestimmungen
45. Alle Angebote sind frei
bleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der Agentur
genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein
Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der
Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder
treten sonstige Umstände ein, die der Agentur eine Einhaltung des Liefertermins
unmöglich machen, obwohl die Agentur diese Umstände nicht zu vertreten hat, so
verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die
Agentur an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-,
Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten
gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der
Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist, die 4 Wochen nicht
unterschreiten darf. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins
nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf
sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Agentur nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der
Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Agentur nach Ablauf der
verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat
schriftlich zu erfolgen, wenn die Agentur nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
Wird der Agentur die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder
teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für
den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu
tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen
der Agentur liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort
zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der
Verpackung unverzüglich schriftlich der Agentur zu melden. Gleiches gilt für
verdeckte Schäden. Geht die Agentur aufgrund des Unterlassens dieser
Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten
verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser
Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Ware das Werk oder das Lager der Agentur verlässt.
46. Der Kunde willigt ein, dass die
Agentur die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des
Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) speichert.
47. Erfüllungsort für die
Verpflichtungen der Agentur ist deren Sitz.
48. Soweit nach den getroffenen
Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen
schriftlich abzugeben sind, ist dem durch Übersendung der Erklärung per Telefax
oder E-Mail entsprochen.
49. Zustellungen sind an die im Fuß
dieses Vertrages genannten Anschriften vorzunehmen, soweit nicht eine
Adressänderung dem anderen Vertragsteil schriftlich mitgeteilt worden ist. Geht
eine Erklärung dem anderen Vertragsteil nur deshalb nicht zu, weil er seine
Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl als
zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu
vertreten.
50. Gerichtsstand ist der Sitz der
Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz
nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und
nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit
vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Die
Agentur ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit den Kunden bestehenden
Rechtsverhältnissen am Sitz des Kunden geltend zu machen.
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