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SupraOffice Limited, Niederlassung Deutschland, nachstehend "Agentur" genannt

Vertragsschluß, maßgebliches Recht

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Agentur nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Agentur anzuzeigen. Die AGB der Agentur liegen in deren Geschäftsräumen zur Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten aus und werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt.

2. Mitarbeiter der Agentur - ausgenommen des Inhabers und Prokuristen - sind nicht bevollmächtigt, von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben.

3. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich in der nachstehenden Reihenfolge:

a
nach den bei Vertragsschluß definierten Leistungsbeschreibung
 
b
nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
c
für das Datahousing nach den mietrechtlichen Bestimmungen des
 
 
Bürgerlichen Rechts und für sonstige Leistungen nach den
 
 
Bestimmungen des Dienst- oder Werkvertrages des Bürgerlichen
 
 
Rechts.
 

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

Provider- und providerverwandte Leistungen

5. Die vom Kunden beantragten Domain-Adressen (http://www.Firmenname.de oder .com, etc.) werden von der Agentur im Namen und für Rechnung des Kunden konnektiert. Die Agentur haftet nicht für die Verfügbarkeit der von dem Kunden beauftragten Adresse und die Zulässigkeit ihrer generellen oder konkreten Verwendung durch den Kunden.

6. Gegenstand der Leistung der Agentur ist nicht die Verbindung vom Kunden zum Zugangsknoten der Agentur.

7. Die Agentur sagt dem Kunden eine Servererreichbarkeit von 98% im Jahresmittel zu.

8. Der Kunde kann bei Internet-Hosting-Aufträgen Dateien bis zu der vereinbarten Gesamtgröße auf einen Internet Server der Agentur ablegen. Die Agentur wird diese Dateien für Abrufe bis zu der vereinbarten monatlichen Kapazität im Internet zur Verfügung stellen. Falls der Kunde die vorgegebenen Kapazitäten überschreitet, bezahlt er die für die Überschreitung aktuell gültigen Tarife.

9. Sofern der Datenabruf vom Internet-Server innerhalb eines laufenden Monats die vereinbarte Höchstgrenze übersteigt, wird sich die Agentur mit dem Kunden in Verbindung setzen. Dieser kann sein Abonnement für den laufenden Monat und die Folgemonate kostenpflichtig erhöhen, oder es wird der Speicherplatz des Kunden der Agentur ab Limit-Überschreitung geschlossen.

10. Die für die Registrierung anfallenden Domaingebühren inkl. Einrichtungsaufwand ist mit Freischaltung zur Zahlung fällig. Die monatlichen Nutzungsgebühren werden im voraus zu Beginn eines jeden Kalendermonats fällig. Das Entgelt für Teile von Vertragsmonaten wird auf der Grundlage von 30 Tagen je Monat anteilig errechnet.

11. Die Agentur ist berechtigt, Abrechnungen auch per E-Mail zu versenden. Eine schriftförmliche Abrechnung aller in dem Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres oder mit Beendigung dieses Vertrages. Eine auf Wunsch des Kunden innerhalb eines Kalenderjahres erstellte schriftförmliche Abrechnung ist mit Euro 3,00 zu vergüten.

12. Die Abrechnungen der Agentur gelten als genehmigt, es sei denn der Kunde widerspricht der Abrechnung innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang der jeweiligen Abrechnung. Auf die Obliegenheit zum Widerspruch wird die Agentur den Kunden in der jeweiligen Abrechnung hinweisen.

13. Bei vom Kunden zu vertretender Nichteinlösung des Bankeinzugs oder unberechtigten Widerspruch des Kunden berechnet die Agentur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13,- Euro. In dieser Bearbeitungsgebühr sind die von der Bank berechneten Gebühren enthalten.

14. Bei erheblichem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Webseiten aus dem System auf Kosten des Kunden zu sperren. Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt für zwei Monate nicht oder zu einem erheblichen Teil nicht bezahlt und trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung den vom Kunden zu vertretenden Zahlungsrückstand nicht binnen zwei Wochen vollständig ausgleicht. Die Agentur ist in diesem Fall ferner berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und in Vollzug der Kündigung die Webseiten des Kunden ohne Sicherung der Seiteninhalte zu löschen und die Registrierung des Domainnamens für den Kunden zu löschen oder die Rechte an den Domain-Adressen auf einen Dritten zu übertragen; der Kunde erteilt hierfür bereits jetzt die Zustimmung und zwar auch insoweit, als er Rechtsinhaber an einer der Domain gleichen oder ähnlichen Geschäftsbezeichnung oder Marke ist.

15. Die Agentur behält sich das Recht vor, Leistungen zu verändern, zu erweitern oder zu verbessern. Insbesondere hält sich die Agentur das Recht vor, den Gegenstand ihrer Leistung insbesondere in technischer Hinsicht zu ändern, soweit dies für ihre Kunden unter Abwägung der Interessen von Agentur zumutbar ist. Dies gilt auch für die Änderung von IP-Nummern.

16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu o.g. Leistungen, der Leistungsbeschreibung und der Preise werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten ab dem folgenden Vertragsquartal (bezogen auf den jeweiligen Vertrag, nicht Kalenderquartal), es sei denn der Kunde widerspricht schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Änderungsverlangens. Der Kunde ist auf die Folgen seines Schweigens in der Änderungsmitteilung hinzuweisen.

17. Der Vertrag wird für einen Vertragszeitraum von einem Jahr nach Freischaltung geschlossen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis drei (3) Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes gekündigt wird.

Softwareprodukte

18.Die Agentur garantiert für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von der Agentur gelieferte Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich die Agentur vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Agentur bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Agentur behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Angaben im Handbuch in der Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

19. Im Falle, dass weitere, zwischen dem Kunden und der Agentur abgeschlossene Verträge auf diese AGB verweisen oder Bezug auf sie nehmen, werden diese AGB Bestandteil der weiteren abgeschlossenen Verträge.

20. Mit dem Erwerb der Lizenz zur Nutzung der Softwareprodukte wird der Agentur gestattet, den Namen und die Referenz desjenigen Unternehmens für eigene Werbezwecke einzusetzen, bei welchem das Softwareprodukt zu Einsatz kommt, es sei den, der Kunde widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich und schriftlich.

Konzeptionelle und kreative Leistungen (Erstellung von Webseiten)

21. Der Kunde oder eine von ihm autorisierte Person muss für die Agentur innerhalb üblicher Geschäftszeiten im Rahmen der Durchführung des Auftrages zum Zweck der Kontaktaufnahme erreichbar sein. Agentur wird immer dann hiervon Gebrauch machen, wenn ihr zur Fortführung ihrer Arbeit Informationen und / oder Entscheidungen des Kunden notwendig sind.

22. Die notwendigen Materialien (Texte, Bilder, Dateien o.ä Elemente) für die zu erstellenden und zu veröffentlichenden Web-Seiten werden von dem Kunden in der vereinbarten Zeit und Güte angeliefert. Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien in der mit der Agentur vertraglich vereinbarten Weise, insbesondere zur Einspielung in das Internet, Intranet bzw. Extranet, zu nutzen, dass die Texte frei von Rechtschreibfehlern sind und der Textinhalt sprachlogisch wie sachlich richtig ist und weder gegen Gesetz bzw. gute Sitten noch gegen Rechte Dritter verstößt.

23. Gerät der Kunde mit der Lieferung der Materialien ganz oder teilweise in Verzug, so hat er der Agentur den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Agentur ist ferner berechtigt, nach ergebnisloser schriftlicher Fristsetzung den Vertrag zu kündigen und die bis dahin vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Ein Lieferverzug ist auch dann gegeben, wenn die gelieferten Materialien nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

24. Eine Verzögerung des Kunden bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten führt zu einer entsprechenden Verlängerung der für die Agentur maßgeblichen Liefer- und Leistungsfristen.

25. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dafür zu sorgen dass seine Hardware und Software die technischen Voraussetzungen erfüllt, die zur Datenfernübertragung im Rahmen der Durchführung diese Vertrages erforderlich sind.

26. Soweit die Agentur für nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Leistungen Material oder Nutzungsrechte bei Dritten erwerben muss, kann die Agentur einen Vorschuss in Höhe der dem Dritten voraussichtlich geschuldeten Entgelts verlangen.

27. Die Agentur ist berechtigt, nach einem jeweiligen vertraglich vereinbarten Leistungsabschnitt die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen (Zwischenrechnung). Die Leistungen werden mit Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

28. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur abzunehmen, sofern sie der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Wegen unerheblicher Mängel kann die Abnahme der Leistungen nicht verweigert werden.

29. Die Ansicht der HTML-Seiten des Kunden zum Zwecke der Abnahme erfolgt online über das Internet. Die Leistung der Agentur gilt als abgenommen, wenn nicht 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung zur Abnahme der Kunde konkrete Mängel der erbrachten Leistungen rügt. Die Agentur kann in diesem Fall gleichwohl die schriftliche Bestätigung der Abnahme verlangen.

30. Ist nach dreimaliger Nachbesserung der Mangel nicht behoben, wird der Kunden von der Bezahlung des mit Mangel behafteten Teils der Leistung entbunden. Die übrigen Teile sind hiervon nicht berührt, sofern das Behalten der mängelfreien Teilleistungen dem Kunden nicht unzumutbar ist.

31. An den für den Kunden erstellten Leistungen erhält dieser ein einfaches Nutzungsrecht mit der Befugnis zur Bearbeitung der Leistungen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf einen Dritten ist nur im Rahmen einer Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teilbetriebes zulässig, sofern der Kunde die Nutzung des Arbeitsergebnisses der Agentur endgültig aufgibt. Die Bearbeitung der Leistungen darf nicht dazu führen, dass dadurch gegen Gesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen wird; als Verstoß gegen die guten Sitten gilt auch die Darstellung pornographischen Inhalts.

32. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, das Logo der Agentur und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Agentur zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

33. Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

Haftung von Agentur

34. Für Rechtsmängel an der von ihr zur Verfügung gestellten Leistung haftet die Agentur unbeschränkt.

35. Im übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Rechte des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

36. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

37. Leistet die Agentur aufgrund einer Störungsanzeige des Kunden einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden hatte (z. B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Kunden eingesetzten Hardware oder Leitungsverbindung), ist die Agentur berechtigt, dem Kunden ihren Zeitaufwand entsprechend den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

Vergütung und Zahlungsbedindungen

38. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Leistungserbringung. Vereinbarte Festpreise für Werk- und Dienstleistungen gelten nur, soweit die Arbeiten innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums unbehindert durchgeführt werden können. Soweit eine Preisliste noch nicht erstellt ist oder eine zu vergütende Leistung in der Preisliste nicht aufgeführt ist, bestimmt die Agentur die Höhe des Entgelts nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Preise schließen Versandkosten und die Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe nicht mit ein.

39. Alle Rechnungen der Agentur sind sofort, rein Netto ohne Abzug, zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Agentur. Im Verzugsfalle ist die Agentur berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz, festgelegt von der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Agentur ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

40. Zahlungen des Kunden werden - ungeachtet einer anders lautenden Bestimmung des Kunden, in der gesetzlichen Reihenfolge der §§ 366 Abs. 2, 367 BGB, d.h. zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen, verrechnet.

41. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den Forderungen der Agentur ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt.

Rechts- oder sittenwidrige Nutzung durch den Kunden

42. Der Kunde darf die auf dem Server von der Agentur gehosteten bzw. von der Agentur erstellten Webseiten nur Zwecken nutzen, die nicht gegen das Gesetz, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.

43. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung der Domain - insbesondere aus markenrechtlichen Gründen - oder wegen des Inhalts der auf dem Server der Agentur für den Kunden gehosteten Seiten oder ihrer Verlinkung geltend machen. Die Freistellungsverpflichtung besteht auch nach Abwicklung bzw. Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich die Agentur zu unterrichten, wenn gegen ihn Ansprüche aus den in Satz 1 beschriebenen Handlungen geltend gemacht werden und der Rechtsverstoß nicht binnen eines Monats nach seinem Geltendmachen behoben ist.

44. Die Agentur ist berechtigt, offensichtlich rechts- oder sittenwidrige oder Rechte Dritter verletzende Domainnamen, Seiteninhalte bzw. Links zu sperren bzw. zu löschen, sofern der Kunde nach schriftlicher Aufforderung die Rechtsverletzung nicht beseitigt. Die Agentur ist in diesem Fall ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen.

Sonstige Bestimmungen

45. Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der Agentur genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Agentur eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Agentur diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Agentur an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Agentur nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Agentur nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Agentur nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Agentur die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Agentur liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Agentur zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Agentur aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Agentur verlässt.

46. Der Kunde willigt ein, dass die Agentur die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung) speichert.

47. Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Agentur ist deren Sitz.

48. Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, ist dem durch Übersendung der Erklärung per Telefax oder E-Mail entsprochen.

49. Zustellungen sind an die im Fuß dieses Vertrages genannten Anschriften vorzunehmen, soweit nicht eine Adressänderung dem anderen Vertragsteil schriftlich mitgeteilt worden ist. Geht eine Erklärung dem anderen Vertragsteil nur deshalb nicht zu, weil er seine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl als zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu vertreten.

50. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Die Agentur ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit den Kunden bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Kunden geltend zu machen.

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